Kosten, Erstattung & kurzfristige Absagen

Die Kosten richten sich nach Art, Umfang und Setting der Behandlung.

Da meine Arbeit individuell ausgerichtet ist, kann das Honorar nicht pauschal im Vorfeld festgelegt werden.

Abgerechnet wird transparent und nachvollziehbar auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistung.

Einflussfaktoren sind unter anderem:

  • Einzeltherapie oder Gruppensetting
  • Präsenzbehandlung oder Online-Setting
  • Dauer und Frequenz der Sitzungen
  • Therapeutischer Schwerpunkt
    (z. B. manuelle Körperarbeit, bewegungstherapeutische Elemente, regulative Arbeit)

Vor Beginn der Zusammenarbeit klären wir gemeinsam:

  • welches Setting sinnvoll ist
  • welcher zeitliche Rahmen realistisch ist
  • und welches Honorar sich daraus ergibt

So entsteht eine Behandlung, die fachlich passend, wirksam und fair kalkuliert ist.

Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt im Rahmen der heilpraktischen Tätigkeit.
Eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen ist je nach Tarif möglich.

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über die individuellen Erstattungsbedingungen.


Private Krankenversicherung & Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen heilpraktische Leistungen je nach Tarif ganz oder teilweise.

Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.

Es empfiehlt sich, vorab folgende Punkte zu klären:

  • Ist die Kostenübernahme für heilpraktische Behandlungen vorgesehen?
  • Gibt es eine jährliche Begrenzung der Sitzungsanzahl?
  • In welcher Höhe werden die Behandlungskosten erstattet?
  • Ist eine vorherige Genehmigung erforderlich?

Die Abrechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.


Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Bei bestehender Heilpraktiker-Zusatzversicherung ist in vielen Fällen eine anteilige Erstattung möglich.

Die genauen Bedingungen ergeben sich aus Ihrem individuellen Vertrag.


Selbstzahler

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten als Selbstzahler zu übernehmen.

Vorteile der Selbstzahler-Option:

  • keine Antragstellung oder Genehmigungsverfahren
  • keine Weitergabe von Diagnosen an Versicherungen
  • flexible Gestaltung von Dauer, Frequenz und Setting
  • kurzfristige Terminvergabe möglich

In vielen Fällen können Behandlungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Bitte klären Sie dies im Zweifel mit Ihrer steuerlichen Beratung.


Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen heilpraktische Leistungen in der Regel nicht.
Eine Erstattung kann jedoch über eine entsprechende Zusatzversicherung erfolgen.


Terminabsagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

Kurzfristige Absagen / Nichterscheinen

Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das Honorar vollständig in Rechnung gestellt, da der Termin kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.

Ausnahmen

Bei akuten Notfällen (z. B. plötzliche schwere Erkrankung) kann nach Rücksprache eine individuelle Lösung gefunden werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Erstattung durch Krankenkassen

Die Abrechnung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen.
Ein Erstattungsanspruch gegenüber Dritten berührt nicht die Zahlungspflicht gegenüber Mein Ausgleich – Institut für Körpertherapie.

Hinweis

Bei Fragen zur Abrechnung oder möglichen Erstattungen sprechen Sie mich gerne vorab an.
Transparenz und Klarheit sind Teil meiner Arbeit.